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Notariat

Für Ihren eigenen Schutz oder den Schutz der Interessen von Drittpersonen, um Sie auf die Risiken gewisser Rechtsgeschäfte aufmerksam zu machen, ordnet das Gesetz die „authentische Form“ (d. h. eine notarielle Beurkundung) für manche Geschäfte, Dokumente und Unterlagen an. Unsere Notare stehen zu Ihrer Verfügung, um alle notariellen Unterlagen zu erstellen und zu beurkunden, sei es für Immobiliengeschäfte (Kauf, Schenkung, Errichtung von Schuldbriefen, Gründung von Grunddienstbarkeiten, Stockwerkeigentumserrichtung), Handelsdokumente (Gründung von Gesellschaften, Protokolle von Generalversammlungen), erbrechtliche Unterlagen (Testament, Erbvertrag) oder eherechtliche Dokumente (Ehevertrag, Gütervereinbarungen für registrierte Partnerschaften, kantonale Partnerschaftsabschliessung) sowie jegliche andere Unterlagen (Aufträge bei Handlungsunfähigkeit, Bürgschaften, Eides bestätigte Erklärungen). Wir stehen ebenfalls zu Ihrer Verfügung für alle Kanzleibeurkundungen, wie Unterschriftsbeglaubigungen, Bestätigungen von Kopie, Vollmachten, usw.

Im Kanton Neuenburg, ist der Notar auch die zuständige Behörde für die Bearbeitung der Nachlassunterlagen (Testamente, Erbverträge). Wir sind somit zuständig für die Hinterlegung und die Eröffnung von Erbverfügungen, wir haben die Exklusivkompetenz um Erbscheine auszustellen und wir empfangen die Anträge betreffend Nachlassinventaraufnahmen.